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   VGH Bayern, 27.07.1998 - 14 B 97.157   

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VGH Bayern, 27.07.1998 - 14 B 97.157 (https://dejure.org/1998,43854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.1998 - 14 B 97.157 (https://dejure.org/1998,43854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 1998 - 14 B 97.157 (https://dejure.org/1998,43854)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

    Soweit Abgrabungen die Geländeoberfläche zulässigerweise verändern, bleiben diese für die Ermittlung der Abstandsfläche regelmäßig nur dann außer Betracht, wenn es sich um untergeordnete oder unselbständige Abgrabungen handelt, durch die das Profil des Baugrundstücks nur punktuell und im Verhältnis zur übrigen Grundstücksfläche in untergeordnetem Umfang und nicht in einem großräumigen Zusammenhang verändert wird, etwa wenn lediglich einzelne Vertiefungen vor Kellerlichtschächten oder Souterrainzimmern geschaffen werden sollen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 12.02.2010 - 7 B 1840/09 -, Juris, m.w.N.; Beschl. v. 11.04.2008 - 10 B 1074/08 - Juris; BayVGH, Urt. v. 27.07.1998 - 14 B 97.157 -, Juris; vgl. auch SaarlOVG, Urt. v. 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, BauR 2003, 1865).
  • VG Würzburg, 09.05.2019 - W 5 K 17.1187

    Nachbarklage gegen Umbau und Modernisierung einer Altenpflegeeinrichtung

    Genehmigte untergeordnete Vertiefungen nur vor einem Teil einer Außenwand, die dem Baukörper unmittelbar zugeordnet sind, technisch mit dem Baukörper verbunden sind und der Funktion der angrenzenden Räume dienen, wie z.B. Kellerlichtschächte oder Kellereingangstreppen, bleiben unberücksichtigt (Schönfeld in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, März 2019, Art. 6 Rn. 139 unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 27.7.1998 - 14 B 97.157; OVG Magdeburg, B.v. 24.1.2012 - 2 M 157/11 - beide juris).

    Denn mit Blick auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Be.v. 11.12.2014 - 15 CS 14.1710; 23.12.2013 - 15 CS 13.2479; 27.7.1998 - 14 B 97.157; alle juris) ergibt sich, dass eine solche Fallkonstellation, in der die geplante Abgrabung bei der Berechnung der Abstandsflächentiefe zu berücksichtigen ist - vorliegend gerade nicht gegeben ist.

  • OVG Thüringen, 19.03.2018 - 1 EO 770/17

    Abstandsflächenberechnung bei großflächigen Abgrabungen auf dem Baugrundstück -

    Rdn. 57 ff.; ebenso schon: BayVGH, Urteil vom 27.07.1998 - 14 B 97.157 - juris, insb.
  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 14 B 12.192

    Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans

    In den Bauvorlagen dargestellte Abgrabungen größeren Ausmaßes, die über als Teile des Baukörpers selbst anzusehende Kellerlichtschächte oder Kellerzugangstreppen hinausgehen (vgl. Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand Mai 2013, Art. 6 Rn. 121; BayVGH, U.v. 27.7.1998 - 14 B 97.157 - juris Rn. 18), sind bei der Berechnung der Wandhöhe als unterer Bezugspunkt maßgeblich.
  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 15 ZB 09.98

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Abstandsflächen; 16-m-Privileg;

    Die Tiefe der vor dem Zwerchgiebel einzuhaltenden Abstandsfläche beträgt, selbst wenn man die nach den Bauvorlagen vorgesehenen Abgrabungen (siehe hierzu BayVGH vom 27.7.1998 Az. 14 B 97.157 - juris -) berücksichtigt und von einer Giebelhöhe von 2, 00 m ausgeht, maximal 4, 46 m. Maßgeblich für die Berechnung sind die Roteinträge im genehmigten Bauplan vom 23. März 2007 und die Bemaßung (vgl. Nr. 3.1 der Tekturgenehmigung vom 2. März 2006).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2021 - 8 A 11428/20

    Wann ist eine Tiefgarage unterirdisch?

    So betraf etwa das Urteil des BayVGH vom 27. Juli 1998 (- 14 B 97.157) die Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes mit zwei Ferienwohnungen, bei denen der Fußboden des Erdgeschosses unter das natürliche Gelände gelegt und gleichzeitig vor der Westseite des Gebäudes das Gelände bis zur Grenze des Nachbargrundstücks auf dieses Höhenniveau abgetragen wurde; für diesen Fall einer (dauerhaften) Beseitigung der bisherigen Geländeoberfläche nahm der BayVGH an, dass diese als Bezugspunkt für die Bestimmung der Wandhöhe ausscheide (a.a.O.).
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